Beitragsordnung
Beitragsordnung

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Rodgau, den 29. August 2024

Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e.V.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.08.2024 tritt diese Ordnung zum 01.01.2025 in Kraft.


 

1. Beiträge

Die Beiträge zum Hauptverein sind durch die Mitgliederversammlung am 29.08.2024 wie folgt festgesetzt:
 

Beitragsgruppen

/Monat

Anmerkungen

Erwachsene Mitglieder

15,00

Jugendliche Mitglieder

12,00

Familienmitgliedschaften

26,00

für drei oder mehr Mitglieder

Passive Mitglieder

7,00

Auf Antrag beim Präsidium

 


 

 


 


 


 


 

 

2. Jugendliche

Für jugendliche Mitglieder gilt, auch im Rahmen einer Familienmitgliedschaft, dass in dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied 20 Jahre wird, die Umstellung auf eine Einzelmitgliedschaft durch den Verein vorgenommen wird.

Ausnahmen davon können gegen die Vorlage von Belegen bis zum davorliegenden 31.12. beantragt werden. Der Antrag muss mit einer Berufsausbildung oder einem (Erst-) Studium begründet werden, wenn das Mitglied das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

3. Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder, die in der Mitgliederversammlung des Vereins mit 2/3 Zustimmung ausgezeichnet wurden, können ab dem nachfolgenden Kalenderjahr beitragsfrei gestellt werden.
 

4. Zuständigkeit des Präsidiums

In allen fraglichen Fällen der Beitragszuordnung entscheidet das Präsidium. Das Präsidium kann Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.
 

5. Sparten-/Abteilungsbeiträge

Sparten-/Abteilungsbeiträge können durch die Sparten/Abteilungen in deren Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Diese werden durch die Mitgliederversammlung des Vereins bestätigt.
 

6. Zahlungsweise

Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Verfahren mittels SEPA-Lastschrift-Mandat (halbjährlich oder jährlich) zum 15. Januar und/oder zum 15. Juli eines Jahres durch das Präsidium der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. eingezogen.

Das Mitglied ist bei Eintritt in den Verein dazu verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des belasteten Kontos zu sorgen.

Für Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und auch nicht zu den vorgenannten Terminen eigene Einzahlungen vornehmen, werden Beitragsrechnungen, mit einer Gebühr von € 5,00 je Beitragsrechnung, erstellt.

Für durch das Mitglied verursachte Bank-Rücklastschriften werden ebenfalls € 5,00 Gebühr je Beitragslauf berechnet.
 

7. Zahlungspflicht der Mitglieder

Mitglieder, die länger als drei Monate mit fälligen Beitragszahlungen in Verzug sind, können durch Präsidiumsbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden.

 

8. Kündigungen

Kündigungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.6. oder zum 31.12. eines Jahres erfolgen und müssen schriftlich, per Brief oder E-Mail an den Verein gesendet werden.

 

Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. Geschäftsstelle

Hainburgstraße 49

63110 Rodgau

E-Mail:

Rodgau, den 27. April 2017

Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 tritt diese Ordnung zum 01.01.2018 in Kraft.

Mit der Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Beitragsordnung ist diese dann kein Teil mehr der Satzung des Vereins, sie bleibt jedoch durch die Mitgliederversammlung bei einfacher Mehrheit zustimmungspflichtig.

Rodgau, den 27. April 2017

 

Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 tritt diese Ordnung zum 28.04.2017 in Kraft.

Geschäftsstelle - Kontakt

Stefan Hannemann
Stefan Hannemann

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