Ehrungsordnung
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Mittwoch, 24 Mai 2017 19:17

Die Ehrungsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V.

Rodgau, den 27. April 2017

Ehrungsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 tritt diese Ordnung zum 28.04.2017 in Kraft.

Mitglieder der SG Nieder-Roden können Ehrungen durch den Verein erfahren.
Die Ehrungen sind möglich für jahrelange Mitgliedschaft, für errungene Meisterschaften, für besondere sportliche Erfolge oder für besondere Verdienste um den Verein.

  1. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft

    Für die langjährige Mitgliedschaft können verliehen werden:
    1. die Bronzene Nadel des Vereins

      Voraussetzung:
      25-jährige Mitgliedschaft
    2. die Silberne Nadel des Vereins

      Voraussetzung:
      40-jährige Mitgliedschaft:
    3. die Goldene Nadel des Vereins

      Voraussetzung:
      50-jährige Mitgliedschaft
    4. weitere Ehrungen

      Mitglieder, die länger als 50 Jahre Mitglied sind, können weitere Ehrungen erfahren.
       
  2. Ehrungen für besondere sportliche Leistungen

    Einzelsportler oder Mitglieder von erfolgreichen Mannschaften können mit einer Meisternadel oder einem Präsent ausgezeichnet werden.
    Hierüber stellt die jeweilige Abteilung / Sparte einen Antrag an das Präsidium. Dieses prüft in welcher Art dies ausreichend gewürdigt werden soll.
  3. Ehrungen für besondere Verdienste im Ehrenamt

    Für besondere, langjährige Verdienste in ehrenamtlicher Funktion, können Mitglieder eine besondere Ehrung erfahren.

    Hierzu können verliehen werden:
    1. die Verdienstehrennadel in Silber

      Voraussetzungen:
      Die Verdienstehrennadel in Silber kann auf Antrag einer Abteilung/Sparte, des Vorstandes oder des Präsidiums einzelnen Mitgliedern verliehen werden, wenn diese mindestens 5 Jahre in herausragender Funktion in einer Abteilung/Sparte, in Vorstand und/oder Präsidium, oder als ehrenamtliche/-r Übungsleiter/-in tätig waren.
    2. die Verdienstehrennadel in Gold

      Voraussetzungen:
      Es gelten die gleichen grundsätzlichen Voraussetzungen, wie für die Verleihung der Verdienstehrennadel in Silber. Zwischen ihrer Verleihung, und der Verleihung der Verdienstehrennadel in Gold muss jedoch ein ununterbrochener Zeitraum von 5 Jahren liegen.
      Hierüber trifft das Präsidium ebenso die Entscheidung, wie im Falle nicht näher beschriebener Fallgestellungen.
      Die Auszeichnung soll auf ein Abteilungs-/Spartenmitglied pro Jahr beschränkt werden.
  4. Ehrenmitgliedschaft

    Ein Mitglied kann die Ehrenmitgliedschaft erlangen, wenn er 60 Jahre Mitglied im Verein war oder nach 20-jähriger Vorstandsarbeit in führender Funktion einer Abteilung/Sparte und/oder im Vorstand oder Präsidium.
    Anträge auf Verleihung stellt das Präsidium an die Mitgliederversammlung, die mit Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen die Verleihung ermöglichen kann.
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Geschäftsstelle - Kontakt

Stefan Hannemann
Stefan Hannemann

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