- Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
Für die langjährige Mitgliedschaft können verliehen werden:- die Bronzene Nadel des Vereins
Voraussetzung:
25-jährige Mitgliedschaft - die Silberne Nadel des Vereins
Voraussetzung:
40-jährige Mitgliedschaft: - die Goldene Nadel des Vereins
Voraussetzung:
50-jährige Mitgliedschaft - weitere Ehrungen
Mitglieder, die länger als 50 Jahre Mitglied sind, können weitere Ehrungen erfahren.
- die Bronzene Nadel des Vereins
- Ehrungen für besondere sportliche Leistungen
Einzelsportler oder Mitglieder von erfolgreichen Mannschaften können mit einer Meisternadel oder einem Präsent ausgezeichnet werden.
Hierüber stellt die jeweilige Abteilung / Sparte einen Antrag an das Präsidium. Dieses prüft in welcher Art dies ausreichend gewürdigt werden soll. - Ehrungen für besondere Verdienste im Ehrenamt
Für besondere, langjährige Verdienste in ehrenamtlicher Funktion, können Mitglieder eine besondere Ehrung erfahren.
Hierzu können verliehen werden:- die Verdienstehrennadel in Silber
Voraussetzungen:
Die Verdienstehrennadel in Silber kann auf Antrag einer Abteilung/Sparte, des Vorstandes oder des Präsidiums einzelnen Mitgliedern verliehen werden, wenn diese mindestens 5 Jahre in herausragender Funktion in einer Abteilung/Sparte, in Vorstand und/oder Präsidium, oder als ehrenamtliche/-r Übungsleiter/-in tätig waren. - die Verdienstehrennadel in Gold
Voraussetzungen:
Es gelten die gleichen grundsätzlichen Voraussetzungen, wie für die Verleihung der Verdienstehrennadel in Silber. Zwischen ihrer Verleihung, und der Verleihung der Verdienstehrennadel in Gold muss jedoch ein ununterbrochener Zeitraum von 5 Jahren liegen.
Hierüber trifft das Präsidium ebenso die Entscheidung, wie im Falle nicht näher beschriebener Fallgestellungen.
Die Auszeichnung soll auf ein Abteilungs-/Spartenmitglied pro Jahr beschränkt werden.
- die Verdienstehrennadel in Silber
- Ehrenmitgliedschaft
Ein Mitglied kann die Ehrenmitgliedschaft erlangen, wenn er 60 Jahre Mitglied im Verein war oder nach 20-jähriger Vorstandsarbeit in führender Funktion einer Abteilung/Sparte und/oder im Vorstand oder Präsidium.
Anträge auf Verleihung stellt das Präsidium an die Mitgliederversammlung, die mit Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen die Verleihung ermöglichen kann.