Unsere Trainerinnen und Trainer sowie Mitglieder des Vorstandes nahmen am Mittwoch, den 25.09.2024 sowie am Montag, den 30.09.2024 an einer vereinsinternen Schulung der Sportjugend Hessen zum Thema „Kindeswohl – Handlungssicherheit im sportlichen Alltag“ teil. Dabei stand die Sensibilisierung der im Verein tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleitern für den professionellen Umgang mit Kindern und Jugendlichen jedes Alters im Vordergrund. Trainerinnen und Trainer aus verschiedenen Sparten konnten sich neben dem Wissenserwerb in Kleingruppen zu bestimmten Themen austauschen und Fragen stellen. Die Qualifizierung der im Verein tätigen Trainerinnen und Trainer ist elementarer Bestandteil des vereinsinternen Kindeswohlkonzepts, welches im Oktober 2023 durch das Präsidium verabschiedet wurde. Das Präsidium und die Kindeswohlbeauftragte Jacqueline Haag blicken sehr zufrieden auf die Schulungstermine zurück und loben ausdrücklich die Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen.
Rodgau, den 29. August 2024
Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e.V.
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.08.2024 tritt diese Ordnung zum 01.01.2025 in Kraft.
1. Beiträge
Die Beiträge zum Hauptverein sind durch die Mitgliederversammlung am 29.08.2024 wie folgt festgesetzt:
Beitragsgruppen |
€/Monat |
Anmerkungen |
Erwachsene Mitglieder |
€ 15,00 |
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Jugendliche Mitglieder |
€ 12,00 |
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Familienmitgliedschaften |
€ 26,00 |
für drei oder mehr Mitglieder |
Passive Mitglieder |
€ 7,00 |
Auf Antrag beim Präsidium
|
2. Jugendliche
Für jugendliche Mitglieder gilt, auch im Rahmen einer Familienmitgliedschaft, dass in dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied 20 Jahre wird, die Umstellung auf eine Einzelmitgliedschaft durch den Verein vorgenommen wird.
Ausnahmen davon können gegen die Vorlage von Belegen bis zum davorliegenden 31.12. beantragt werden. Der Antrag muss mit einer Berufsausbildung oder einem (Erst-) Studium begründet werden, wenn das Mitglied das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
3. Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder, die in der Mitgliederversammlung des Vereins mit 2/3 Zustimmung ausgezeichnet wurden, können ab dem nachfolgenden Kalenderjahr beitragsfrei gestellt werden.
4. Zuständigkeit des Präsidiums
In allen fraglichen Fällen der Beitragszuordnung entscheidet das Präsidium. Das Präsidium kann Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.
5. Sparten-/Abteilungsbeiträge
Sparten-/Abteilungsbeiträge können durch die Sparten/Abteilungen in deren Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Diese werden durch die Mitgliederversammlung des Vereins bestätigt.
6. Zahlungsweise
Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Verfahren mittels SEPA-Lastschrift-Mandat (halbjährlich oder jährlich) zum 15. Januar und/oder zum 15. Juli eines Jahres durch das Präsidium der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. eingezogen.
Das Mitglied ist bei Eintritt in den Verein dazu verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des belasteten Kontos zu sorgen.
Für Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und auch nicht zu den vorgenannten Terminen eigene Einzahlungen vornehmen, werden Beitragsrechnungen, mit einer Gebühr von € 5,00 je Beitragsrechnung, erstellt.
Für durch das Mitglied verursachte Bank-Rücklastschriften werden ebenfalls € 5,00 Gebühr je Beitragslauf berechnet.
7. Zahlungspflicht der Mitglieder
Mitglieder, die länger als drei Monate mit fälligen Beitragszahlungen in Verzug sind, können durch Präsidiumsbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden.
8. Kündigungen
Kündigungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.6. oder zum 31.12. eines Jahres erfolgen und müssen schriftlich, per Brief oder E-Mail an den Verein gesendet werden.
Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. Geschäftsstelle
Hainburgstraße 49
63110 Rodgau
1. Info zur Beitragsanpassung ab dem 01.01.2025
Die SG Nieder-Roden e.V. wird Ihre Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2025 wie folgt anpassen:
Erwachsene von 12,- € auf 15,- €
Kinder/Jugendliche von 11,- € auf 12,- €
Familien ab 3.Personen von 25,- € auf 26,- €
Unser Familienbeitrag (gültig ab 3 Personen) lohnt sich rechnerisch dann bereits ab zwei
Einzelmitgliedschaften (mit Ausnahme bei zwei Kindern/Jugendlichen).
Wer z.B. bei zwei Einzel-Mitgliedschaften (1x Erwachsene + 1x Kinder/Jugendliche) in den günstigeren
Familienbeitrag wechseln möchte, meldet einfach noch die Frau, den Mann und/oder die Geschwister als neue(s) Mitglied(er) an.
Bei Fragen wendet Euch gerne an den Absender der Mitgliederinfos bzw. an das Präsidium.
2. Einladung zu den - SGN Gelände-Tagen
Der Verein möchte in Zukunft an drei festen Terminen im Jahr möglichst viele Mitglieder zu den SGN-Gelände-Tagen einladen.
Ziel ist die Umsetzung von notwendigen Projekten auf unserem vereinseigenen Gelände mit anschließenden, geselligen
Beisammensein. Die SGN sorgt für das leibliche Wohl aller Helfer(innen).
Die Termine für die SGN-Gelände-Tagen stehen bereits fest:
Samstag 19.10.2024 - bei sehr schlechtem Wetter alternativ Samstag 26.10.2024
Samstag 15.03.2025 - bei sehr schlechtem Wetter alternativ Samstag 22.03.2025
Samstag 23.08.2025 - bei sehr schlechtem Wetter alternativ Samstag 30.08.2025
Samstag 18.10.2025 - bei sehr schlechtem Wetter alternativ Samstag 25.10.2025
Wir starten jeweils um 10:00 Uhr.
Besonders angesprochen sind die Mitglieder der Sparten Fußball, Gymnastik, JMC, Kalah und Tennis
als Hauptnutzer des Geländes. Selbstverständlich können und sollen von den angesprochenen Sparten
auch eigene Projekte eingebracht werden.
Wir werden jeweils zeitnah vor den Terminen nochmal eine Erinnerung senden.
Bitte unter der E-Mail zu den SGN-Gelände-Tagen anmelden. Danke!
E I N L A D U N G
zur SGN-Mitgliederversammlung 2024
am Donnerstag, den 29. August 2024, 20.00 Uhr
in der „PIZZA & BAR GUDES“, dem SGN-Clubhaus, Hainburgstr. 49
Präsidium und Vorstand laden alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung 2024 herzlich ein!
Die Einladung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, Aushang und Info auf der Homepage des Vereins,
mindestens 3 Wochen vor dem Termin. Allgemeine Anträge können in einer Mitgliederversammlung gestellt werden.
Anträge auf Satzungsänderungen müssen mindestens 3 Wochen vor dem Termin beim Präsidium eingereicht werden.
Mitglieder ab 16 Jahren sind wahlberechtigt.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl einer/s Protokollanten/in
3. Wahl einer/s Versammlungsleiters/in
4. Totenehrung
5. Berichte des Präsidiums
6. Bericht der Jugendvertreterin im Präsidium
7. Berichte des Vorstandes, bzw. der Spartenleiter/innen:
Badminton, Fußball, Gymnastik, Handball, Kinderturnen, Modern Dance, Tennis, Tischtennis
8. Bericht des Vorsitzenden des Ehrenrates
9. Berichterstattung der Kassenprüfer
10. Entlastung des Präsidiums auf Antrag der Kassenprüfer
11. Erforderliche Nachwahl einer/s von zwei Kassenprüfer/innen
12. Präsentation und Abstimmung zur geplanten Beitragserhöhung ab 01.01.2025
13. Sonstiges / Verschiedenes
Rodgau, den 11.07.2024
Das Präsidium:
Stefan Hannemann - Präsident
Martin Rauchhaus - Schatzmeister
Sören Brecht - Vizepräsident
Mirko Uhlmann - Vizepräsident
Marco Krapp - Vizepräsident
Mit sportlichen Grüßen
Das Präsidium
Sportgemeinschaft Nieder-Roden e.V.
E-Mail:
Web: https://sg-nieder-roden.de
Liebe Mitglieder, liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendliche,
wir möchten die Gelegenheit nutzen und Ihnen/euch unser vereinsinternes Kinderschutzkonzept vom Oktober 2023 vorzustellen. Kinder und Jugendliche sind ein essentieller Bestandteil unserer Vereinsarbeit. Wir möchten dafür Sorge tragen, dass die Kinder und Jugendlichen im Verein in einem geschützten Rahmen vor Gewalt und Missbrauch ihrem Sport nachgehen können. Dieses Konzept soll die wirksame Prävention und den Schutz von Kindern- und Jugendlichen im Verein vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt gewährleisten. Der Verein steht für eine „Kultur des Hinsehens“ und möchte hiermit Mitglieder und Eltern für das gesellschaftlich relevante Thema Kindeswohl sensibilisieren. Wir als Verein respektieren und achten unabhängig von sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft, Religion, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung, Alter und Geschlecht die Würde jedes einzelnen Menschen. Unser Kinderschutzkonzept finden Sie/findet Ihr im Download Bereich.
Außerdem möchten wir Ihnen/euch unsere Kinderschutzbeauftragte vorstellen.
Mein Name ist Jacqueline Haag, bin 21 Jahre alt und studiere Gymnasiallehramt an der Goethe-Universität in Frankfurt. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen liegt mir sehr am Herzen, weshalb ich mich freue, neben meiner Tätigkeit als Jugendvertreterin das Amt der Kinderschutzbeauftragten zu übernehmen. Ich stehe als erste Ansprechpartnerin jederzeit für Fragen und Anliegen zur Verfügung und vermittle bei Bedarf auch an externe Beratungsstellen.
Weitere externe Beratungsangebote:
Halte.Punkt (Beratungsseite der profamilia im Kreis Offenbach)
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/hessen/beratungsstelle-offenbach/haltepunkt
Domstraße 43
63067 Offenbach
Telefon: 069 85096800
Fax: 069 850968029
Handy: 0176-85645613
Email:
Landessportbundes Hessen (LSBH)
KALAH trainiert effiziente, robuste und grobmotorische Techniken, die unter Hochstress abgerufen werden können, um dich zu verteidigen. Es ist ein Selbstschutzkonzept das schnell zu erlernen und hochwirksam ist. KALAH ist weder Kampfsport noch Kampfkunst, sondern zweckorientierte realistische Selbstverteidigung. Das System zeichnet sich durch seinen großen Realitätsbezug, eine starke Armkontrolle und dem explosiven Abwehrverhalten aus, das mit großer Aggressivität und Überraschung umgesetzt wird. Das Training wird auf den jeweiligen Leistungsstand abgestimmt. Es erfolgt eine langsame Heranführung bis hin zu hoher Intensität.
Das Mindestalter für das Training ist 16 Jahre und kann bis ins hohe Alter betrieben werden.
Zeit: donnerstags 19 – 21 Uhr
Ort: Gymnastikraum im Vereinsheim, Hainburgstr. 49 in 63110 Rodgau
Leitung: Alexander Mann
Kosten: Ein Kurs mit 5 oder 12 Einheiten a 2 Stunden kostet:
- für SG-Mitglieder 35€ á 5 Einheiten bzw. 70€ á 12 Einheiten
- für Nicht-Mitglieder 65€ á 5 Einheiten bzw. 130€ á 12 Einheiten
Lust bekommen?
Wir freuen uns auf deine Anfrage. Vorherige Anmeldung ist Pflicht!
Melde dich einfach per WhatsApp oder E-Mail unter:
Präsidium und Vorstand laden alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung und den erforderlichen Wahlen zum Präsidium sehr herzlich ein!
Alle Sportinteressierten können altersübergreifend die bei der SG Nieder-Roden vertretenen Sportarten ausprobieren.
Badminton, Babyturnen, Fußball, Gymnastik, Handball, Tanzen (Modern Dance), Kinderturnen, Tennis und Tischtennis bieten jeweils Mitmachprogramme an, und einzelne Auftritte von Formationen sind ebenfalls vorgesehen.
Diese Satzung wurde am 14.12.2022 durch das Amtsgericht Seligenstadt im Vereinsregister (Registerblatt VR 4373) eingetragen.
Rodgau, den 1. Juli 2022
Satzung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V.
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.07.2022 tritt diese Satzung mit Eintragung durch das Registergericht in Kraft.
Die Presse berichtete vom Neujahrsempfang 2023.
Die Artikel sind jetzt online verfügbar.
Hier gehts zu den Berichten auf OP-Online:
Liebe Freunde der Sportgemeinschaft Nieder-Roden,
am Ende eines weiteren schwierigen Jahres ist es uns ein Anliegen Danke zu sagen!
Das gilt vor allem für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung unserer gemeinsamen Ziele.
Im Rahmen der Jubiläumsfeier zu 75 Jahren Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. wurden auch verdiente Sportler durch den Hessischen Fußballverband (HFV) ausgezeichnet.
Die Ehrungen nahm der Vorsitzende des Sportkreises Offenbach und Kreisfußballwart Jörg Wagner vor - vielen Dank dafür!